Sperrmüll, mit Ausnahme des gewerblichen Sperrmülls, wird auf Abruf bei Ihnen abgeholt. Anmeldung direkt bei der Firma Knettenbrech & Gurdulic telefonisch unter 0611 696 - 481, per E-Mail sperrmuell@knettenbrech-gurdulic.de oder online.
Der Sperrmüll darf maximal 50 kg wiegen, maximal 2,00 m lang sein und insgesamt nicht mehr als 3 m³ umfassen.
Was gehört zum Sperrmüll?
Die Sperrmüllentsorgung dient der Entsorgung sperriger Einzelgegenstände, die nicht in das Restabfallgefäß passen. Größere Mengen, wie sie z. B. bei Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungen entstehen, müssen über ein privates Entsorgungsunternehmen bzw. einen Containerdienst entsorgt werden. Zum Sperrmüll zählen zum Beispiel:
- Möbel
- Teppiche
- Einrichtungsgegenstände
- Koffer
- Matratzen
- Spielzeug
- Sportgeräte
- Gartengeräte (aus Kunststoff)
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
- Restabfall (Hausmüll), welcher nach zumutbarer Zerkleinerung in das Abfallgefäß passt
- Bioabfall
- Altpapier und Kartons
- Wertstoffe (Verpackungen, Metall usw.)
- Wurzeln, Gartenabfälle
- Bauschutt
- Sonderabfall (siehe Kapitel Sonderabfälle in der Abfallfibel)
- Farben und Lacke
- Autoreifen, Autoteile, Autobatterie
- Glas, Aquarien, Spiegelglas (wegen Verletzungsgefahr)
- Keramik (Bauschutt)
- Asbesthaltige Abfälle
- Nachtspeicheröfen
- Fernseh- und Elektrogeräte
- Mit der Wohnung fest verbundene Stoffe (Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen, Tapeten, Badewannen, Heizkörper, usw.)
- Gegenstände oder Möbel aus dem Außenbereich aus Holz (wegen Schutzanstrich)