Staatliche Berufsschulen
Leistungsbeschreibung
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist Schulträger der Staatlichen Berufsschulen Nord- und Südhessen, die in Kooperation mit dem jeweiligen Berufsbildungswerk junge Menschen mit Behinderung schulen bzw. ausbilden.
Die Berufsbildungswerke und die Staatlichen Berufsschulen haben den gemeinsamen Auftrag der beruflichen und sozialen Förderung junger Menschen mit Behinderung. Sie fördern die individuelle Entwicklung junger Menschen, die eine Berufsausbildung nur mit den besonderen Hilfen des Berufsbildungswerkes (BBW) und der Staatlichen Berufsschule erfolgreich bestehen können. Die jungen Menschen werden bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit von einem Team von Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen, Psychologen und Physiotherapeuten umfassend unterstützt und beraten. Ziele und Förderung werden individuell mit jedem Auszubildenden erarbeitet und geplant.
Verfahrensablauf
- Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildende oder den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule an und reicht die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Berufsschule nimmt Sie auf. Der Unterricht beginnt in der Regel zum Schuljahresbeginn.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Voraussetzungen
- Sie haben einen Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgeschlossen.
- Bei fehlendem Ausbildungsverhältnis:
- Sie haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt und haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Bei sonderpädagogischem Förderbedarf:
- Sie sind zum Besuch der Berufsschule bis längstens drei Jahre nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht berechtigt, auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach Ihrem Ausbildungs- oder Beschäftigungsort. Haben Sie kein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis, ist Ihr Wohnort maßgebend.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Ausbildungsvertrags (bei Auszubildenden mit Ausbildungsverhältnis nach BBiG)
- Bei Minderjährigen:
- Ausbildungsvertrag mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Hinweis: Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, teilt Ihnen die zuständige Berufsschule bei der Anmeldung mit.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Die Aufnahme in die Berufsschule stellt keinen Verwaltungsakt dar. Es ist daher kein Rechtsbehelf möglich.
Wichtiges im Überblick
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sonnenberger Straße 2 / 2a,
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3219-0
Fax: +49 611 32719-3700
E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de
Web: https://soziales.hessen.de/



