Bewohnerparkausweis verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
In einigen Städten gibt es sogenannte Bewohnerparkgebiete. In diesen können Anwohnende bevorzugt parken. Wenn Sie in einem solchen Gebiet Ihren Wohnsitz gemeldet haben, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Sollte Ihr Bewohnerparkausweis in nächster Zeit ablaufen oder bereits abgelaufen sein, können Sie ihn verlängern lassen. Dies ist beispielsweise im Ordnungsamt oder im Bürgerbüro möglich.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung, Straßenverkehrsbehörde der Wohnsitzgemeinde
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist möglich gegen die etwaige Ablehnung des Antrags auf einen Bewohnerparkausweis durch die Straßenverkehrsbehörde. Der Ablehnungsbescheid wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, die maßgeblich ist. Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
Wichtiges im Überblick
Straßenverkehrsbehörde
Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-15200
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@friedrichsdorf.de



