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Beantragung der Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International als Hochschulzugangsberechtigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Hessen studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen eine in Hessen gültige Bescheinigung ausgestellt.

Mit einer vollständigen Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung können Sie in Hessen das Studium aller Fächer an allen Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Hierfür wird die Punktezahl, die Sie im IB-Programm erreicht haben, auch in das deutsche Notensystem umgerechnet.

Verfahrensablauf

  • Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung Ihres IB-Diploms, wie die Kultusministerkonferenz sie beschlossen haben, gegeben sind.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden ein Anerkennungsbescheid und ein Kostenbescheid erstellt.
  • Nachdem Sie uns das IB-Diplom als beglaubigte Kopie per Post haben zukommen lassen oder die IB-Ergebnisse über IBIS freigegeben haben, werden der Anerkennungsbescheid und der Kostenbescheid ebenfalls per Post an Sie gesendet.
  • Die Verwaltungsgebühr von 70 Euro überweisen Sie bitte anschließend.
  • Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind, erhalten Sie per Post einen Bescheid, der Ihnen dies mitteilt, deutlich macht, welche Gründe gegen eine Anerkennung sprechen, und Ihnen Alternativen nennt, wie Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten können.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen - Referat II.6

Zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen - Referat II.6

Voraussetzungen

Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Hessen oder wollen an einer nicht staatlichen Hochschule studieren, welche ihren Hauptsitz

oder Studienort in Hessen hat.

Eine Anerkennung eines IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung kann erfolgen, sofern es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des IB können Sie der „Vereinbarung über die Anerkennung des ‚International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International‘“ der KMK in der jeweils gültigen Fassung entnehmen, die unter „Handlungsgrundlage(n)“ verlinkt ist.

Hinweis: Als deutscher Staatsbürger mit IB-Diplom, der an einer Schule im Ausland mit IB-Programm das Fach Deutsch nicht belegt hat, müssen Sie vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen; wie genau dieser Nachweis aussieht, wird durch landesrechtliche Bestimmungen näher geregelt. Die jeweiligen Wissenschafts-Ministerien der Länder bzw. die aufnehmenden Hochschulen können Ihnen hierzu Auskunft geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • IB-Diplom (im Original oder als beglaubigte Kopie) ODER Freigabe der IB-Ergebnisse über IBIS
  • IB-Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufen 11 und 12 mit Level-Angaben
  • Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn des IB
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit lückenlosem schulischen Werdegang)
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises ODER Kopie des Reisepasses und zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

  • 70 Euro Verwaltungsgebühr bei erfolgreicher Anerkennung des IBDiploms als Hochschulzugangsberechtigung
  • Im Falle einer Ablehnung fallen keine Gebühren an

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Anerkennung gibt es keine Fristen. Die ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung ist unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

1-5 Tage (sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen).

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der entsprechende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.