Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr zuständiges Gesundheitsamt
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter.
Voraussetzungen
Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege



