Änderung des Landpachtvertrages anzeigen
Leistungsbeschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch die Änderung:
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
- abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
- im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
- Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wichtiges im Überblick
Rechtsgrundlage
- § 2 Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
- §§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)



