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Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 15. März 2026 - Wahlprüfung gemäß § 64 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
07.05.2026
Gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. Nr. 110), gebe ich hiermit als Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 15. April 2026 folgenden rechtskräftigen Beschluss über die Wahlprüfung gemäß § 64 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24), gefasst hat:
„Die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Friedrichsdorf vom 15. März 2026 wird für gültig erklärt.“
Dieser Beschluss wurde mit 36 Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung gefasst.
Friedrichsdorf, 5. Mai 2026
Rühl
Gemeindewahlleiter

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