Skip to main content

Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen

23.09.2026

Öffentliche Bekanntmachung betr. Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen

Frau Johanna Wien (FDP) hat ihren Wohnsitz vom Stadtteil Burgholzhausen in den Stadtteil Seulberg verlegt. Dadurch hat sie ihren Sitz im Ortsbeirat Burgholzhausen verloren.

Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen nach:

vom Wahlvorschlag der FDP für den Ortsbeirat Burgholzhausen

Herr Hanno Steingrube (FDP)
Rentner
geb. 1952 in Bielefeld
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf

Diese Feststellung wird gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Friedrichsdorf, 21.09.2026

Stellv. Gemeindewahlleiter

Marcus Muth