Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf
18.07.2026
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 21. Mai 2026 diese Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 101.796.743 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 104.937.206 EUR |
| mit einem Saldo von | -3.140.463 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 6.206 EUR |
| mit einem Saldo von | 7.994 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | -3.132.469 EUR, |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.194.531 EUR |
und dem Gesamtbetrag der
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.421.060 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 13.306.050 EUR |
| mit einem Saldo von | -10.884.990 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 10.800.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.754.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 7.046.000 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-1.644.459 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.800.000EUR festgesetzt.
Der Bürgermeister wird gemäß § 50 i.V.m. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 15.955.000EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Hebesätze werden durch die Hebesatzsatzung festgelegt. Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:
1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 553 %
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 792 %
3. für die Gewerbesteuer 400 %.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 21. Mai 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gilt als erheblich im Sinne von § 100 HGO im Einzelfall ein Betrag über 50.000,00 EUR. Bei Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR wird die Entscheidungsbefugnis auf den Magistrat und bei Aufwendungen und Auszahlungen bis 25.000,00 EUR wird die Entscheidungsbefugnis auf den Bürgermeister übertragen.
Friedrichsdorf, 22. Mai 2026
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
Lars Keitel
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:[1]
DER LANDRAT DES HOCHTAUNUSKREISES 09. Juli 2026
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Friedrichsdorf
Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Hiermit genehmige ich
a) die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich des Finanzhaushaltes 2026 der Stadt Friedrichsdorf gemäß §§ 97a Nr. 1 HGO und 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO,
b) gemäß § 97a Nr. 4 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
10.800.000 €
(i.W.: „zehn Millionen achthunderttausend Euro“),
c) gemäß § 97a Nr. 3 HGO i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
15.955.000 €
(i.W.: „Fünfzehn Millionen neunhundertfünfundfünfzigtausend Euro“)
Ulrich Krebs
Landrat Siegel
Friedrichsdorf, den 15. Juli 2026
Michael Becker
Erster Stadtrat
[1] Nichtzutreffendes ist zu streichen.




