Skip to main content

Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2026

24.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung betr. Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2026

Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 127 und 127a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt:

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

 

EUR

EUR

EUR

I. Im Erfolgsplan auf

-11.475.050

11.280.250

-194.800

Davon für:   
10 Wasserversorgung

-4.547.700

4.357.700

-190.000

20 Verkehrsbetrieb

-2.253.350

2.253.350

0

30 Bau- und Betriebshof

-4.178.700

4.178.700

0

40 Stromerzeugung

-12.000

7.200

-4.800

50 Wohnungsbau

-283.300

283.300

0

    
 

Einnahmen

Ausgaben

+ / -

 

EUR

EUR

EUR

II. Im Vermögensplan auf

3.185.800

3.185.800

0

Davon für:   
10 Wasserversorgung

2.494.000

2.494.000

0

20 Verkehrsbetrieb

30.000

30.000

0

30 Bau- und Betriebshof

458.000

458.000

0

40 Stromerzeugung

7.800

7.800

0

50 Wohnungsbau

196.000

196.000

0

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf:

  

EUR

1.910.000

Davon für:  

EUR

 10 Wasserversorgung 

1.710.000

 20 Verkehrsbetrieb 

0

 30 Bau- und Betriebshof

200.000

 40 Stromerzeugung

0

 

50 Wohnungsbau

0

Der Bürgermeister wird gemäß § 50 in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung sowie § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Eigenbetriebssatzung ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf:

  

EUR

6.135.000 

 
Davon für:  

          EUR

 
 10 Wasserversorgung 

5.225.000

 20 Verkehrsbetrieb 

0

 30 Bau- und Betriebshof

910.000

 40 Stromerzeugung

0

 50 Wohnungsbau

0

      

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die dem Wirtschaftsplan beigelegte Stellenübersicht ist gemäß § 15 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz Bestandteil dieses Planes.

Friedrichsdorf, 11. Dezember 2025

Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

(Siegel)

gez.
Lars Keitel
Bürgermeister

 

Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses über den 
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2026

Der Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach §§ 102, Abs. 4 und § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Satzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Der Landrat des 
Hochtaunuskreises

                                                                                                            Az.: 90.16
                                                                                                            9. Juli 2026

Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes "Stadtwerke Friedrichsdorf''

Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Hiermit genehmige ich

a) gemäß § 115 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf 
    für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

1.910.000 €
(i.W.: „Eine Million neunhundertzehntausend Euro"),

b) gemäß § 115 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 des vorgenannten Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 

6.135.000 €
(i.W.: „Sechs Millionen einhundertfünfunddreißigtausend Euro"),

 

(Siegel)

gez.
Ulrich Krebs
Landrat“

Friedrichsdorf, 24. Juli 2026

Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf

gez.
Lars Keitel
Bürgermeister