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Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ der Stadt Friedrichsdorf

27.06.2026

Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ der Stadt Friedrichsdorf

Mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung und deren Erschließung geschaffen werden. 

Die Stadt Friedrichsdorf hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB durch Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.03.2008 vorgenommen. Die Einladung zur Versammlung erfolgte durch amtliche Bekanntmachung in der Taunuszeitung und der Frankfurter Rundschau vom 21.02.2008 (Tag des Erscheinens der letzten Bekanntmachung).

Im Zeitraum vom 04. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024 hat die Stadt Friedrichsdorf den Bebauungsplanentwurf Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur erneuten frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange über die Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 27.02.2024.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf hat in Ihrer Sitzung vom 22. Juni 2026 die Offenlage des überarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 3,6 ha liegt im nordwestlichen Teil von Friedrichsdorf nordwestlich der Homburger Landstraße, zwischen Alt-Dillingen und dem Stadtzentrum. Es umfasst den Blockinnenbereich zwischen der Taunusstraße, der Dillinger Straße und der Straße „Am Rehlingsbach“. Im Süden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 131-I „Wohngebiet Hoher Weg – Süd“ an, der die Fläche südöstlich der Straße „Hoher Weg“ zwischen dem Schwimmbad, dem Friedhof und der Bebauung an der Taunusstraße beinhaltet. 

Die ca. 3,6 ha große Plangebietsfläche befindet sich in Hanglage und steigt nach Nordwesten hin deutlich an. Sie beinhaltet folgende Flurstücke der Fluren 3 und 4 der Gemarkung Dillingen:

- Flur 3:

192/1, 193/1, 193/2, 194, 195/7, 198/6, 199/2, 202/4 

- Flur 4:

5/13, 5/18, 8/5, 8/6, 47/3, 47/4, 47/7, 48/1, 48/2, 52/7, 52/8, 61/1, 61/2, 63/9, 64/3, 67/1, 67/2, 69/4, 69/5 70/6, 71/2, 71/3, 75/2 (teilw.), 75/5, 75/6, 85/51, 85/65, 85/66, 212/49

 

Lageplan (unmaßstäblich)

Bebauungsplan Nr. 131-II

Der Entwurf des Bebauungsplans, mit der Begründung und dem Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung, die Fachgutachten (Faunistische Untersuchung, Verkehrsplanerische Begutachtung, Fachbeitrag Verkehr, Einschätzung der Starkregengefährdung, Bericht Entwässerungsbericht und Chronologie mit RP Darmstadt und Schallimmissionsschutz Gutachten) sowie den nach Einschätzung der Stadt Friedrichsdorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 30. Juni 2026 bis einschließlich 14. August 2026

unter

Bebauungspläne in der Offenlage

im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen können darüber hinaus auch über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. 

Zusätzlich ist eine Einsichtnahme während der nachstehenden Dienststunden im Rathaus der Stadt Friedrichsdorf, Hugenottenstraße 55, 3. Obergeschoss, Zimmer 310a möglich:

montagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
dienstagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
mittwochsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
freitagsvon 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an 

stadtplanung@friedrichsdorf.de 

übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch während des genannten Zeitraums schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Auslegungsstelle vorgebracht werden.

Hinweis: Gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Neben dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht (gemäß Anlage 1 BauGB) liegen die folgenden umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen aus: 

I. Fachgutachten

Faunistische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“ Ergebnisbericht, Götte Landschaftsarchitekten GmbH, November 2020. Es werden Aussagen und Untersuchungen zum Vorkommen artenschutz- und planungsrelevanter Tierarten, u.a. Vögel, Fledermäuse, Säugetiere, Käfer, Reptilien und Amphibien, sowie ggf. erforderlicher Maßnahmen getroffen.

Verkehrsplanerische Begutachtung (Planungsbüro von Mörner + Jünger, Darmstadt, Oktober 2003) mit ergänzender verkehrsplanerischer Stellungnahme (Planungsbüro von Mörner + Jünger, Februar 2007) sowie Fachbeitrag Verkehr (Planungsbüro von Mörner, Stand Juli 2025) mit Verkehrsprognose, -verteilung und Leistungsfähigkeitsbeurteilung.

Einschätzung der Starkregengefährdung für das Bebauungsplanverfahren Hoher Weg  Nord - aquadrat ingenieure GmbH, August 2025. In diesem wurden u.a. die Auswirkungen des Neubaugebiets auf die Unterlieger als auch die Gefährdung des Gebiets selbst durch Starkregen betrachtet. 

Bericht Entwässerung mit Dokumentation des Austauschs mit dem Regierungspräsidium Darmstadt – Best Ingenieure GmbH, Juli 2011. In diesem wurden u. a. Aussagen zum Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser getroffen sowie die Entwässerungskonzeption dargelegt.

Gutachten Schallimmissionsschutz – Grebner Ingenieure GmbH, September 2018 mit Beurteilung von Sportanlagenlärm, Verkehrslärm im Plangebiet und Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen in der Umgebung sowie erforderlichen Maßnahmen.

II. Umweltbezogene Stellungnahmen

Abwasserverband Oberes Erlenbachtal vom 30.11.2005 zu den Themen: Vorsorgender Bodenschutz, Umgang mit Niederschlagswasser.

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss Fachbereich ländlicher Raum vom 22.11.2005 und 05.04.2024 zu den Themen: Landwirtschaftliche Nutzung, Wohnraumdichte, Pflege und dauerhafter Erhalt von Obstwiesen (Schutz von Kulturlandschaft), Waldausgleich.

Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss Fachbereich Umwelt, Naturschutz- und Bauleitplanung vom 06.12.2005 zu den Themen: Bodenschutz, Umgang mit Niederschlagswasser, Wasserversorgung, Löschwasserversorgung, Grundwasserschutz, Altlasten-/Altlastenverdacht, Klimaschutz, Eingriff in Natur und Landschaft (Arten, Biotope und Landschaftsbild), Mensch (insbesondere Lärm), Waldausgleich, Landwirtschaft.

Regierungspräsidium Darmstadt vom 21.12.2005 und 08.04.2024 zu den Themen: Natur und Landschaft (Arten, Biotope und Landschaftsbild), Boden- und Grundwasserschutz, Altlasten-/Altlastenverdacht.

Regionalverband FrankfurtRheinMain vom 28.11.2005 und 13.03.2024 zu den Themen: Wohnraumdichte, Umgang mit Starkregenereignissen in Hanglage, klimatische Auswirkungen und Artenschutz. 

Öffentlichkeit 3 vom17.03.2008 zu den Themen: Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch durch Mehrverkehr in Verbindung mit Lärm und ggf. Luft.

Öffentlichkeit 7 vom 17.03.2008 zu den Themen: Beeinträchtigung vom Schutzgut Mensch durch Mehrverkehr in Verbindung mit Lärm und ggf. Luft und Verkehrssicherheit.

Öffentlichkeit 12 vom 21.01.2006, 16.03.2006 und 02.04.2024 zu den Themen: Beeinträchtigung vom Schutzgut Mensch durch Mehrverkehr in Verbindung mit Lärm und ggf. Luft.

Öffentlichkeit 20 vom 11.04.2011 zu den Themen: Schutzgut Landschaftsbild durch Höhenfestsetzung.

Öffentlichkeit 21 vom 11.04.2011 zu den Themen: Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregengefährdung und Bodenschutz.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer erhoben und verarbeitet.
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten erhalten Sie unter

https://www.friedrichsdorf.de/fileadmin/user_upload/inhalte/dokumente/Rathaus/Bürgerservice/Datenschutz_in_der_Praxis/Datenschutzinformationen/Amt_7_-_DS-Info_Bauleitplanung_Oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf

Friedrichsdorf, 23.06.2026 

Der Magistrat der 
Stadt Friedrichsdorf 

Lars Keitel
Bürgermeister

 

 

 


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