Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Hessen gibt es drei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meisterprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation, eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung oder eine Kombination aus Mittlerer Reife und einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung mit mindestens 2,5 Gesamtnote. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie der richtige ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation.
Verfahrensablauf
Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:
- Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung
- Schicken Sie die notwendigen Unterlagen an die entsprechende Hochschule, damit Ihre Voraussetzungen geprüft werden können
- Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt
Sie werden von der Sachbearbeitung der jeweiligen Hochschule darüber informiert, welche Art des Hochschulzugangs für Sie in Frage kommt und wie das weitere Verfahren abläuft
An wen muss ich mich wenden?
Studierendensekretariate / Studienservice der jeweiligen hessischen Hochschule
Voraussetzungen
- Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Technikerin oder Techniker, IHKFachwirtin oder -Fachwirt. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.
- Option 2: Sie legen erfolgreich die Hochschulzugangsprüfung an einer hessischen Hochschule ab. In der Hochschulzugangsprüfung werden Sie üblicherweise in den für das angestrebte Studium notwendigen Schwerpunkten geprüft. Voraussetzung für die Bewerbung beziehungsweise Teilnahme an der Prüfung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer hauptberuflichen Tätigkeit. Wenn Ihre Ausbildung nicht mit Ihrem Wunschstudium fachverwandt ist, müssen Sie zusätzlich eine einschlägige und qualifizierte Weiterbildung in einem fachlich verwandten Bereich im Umfang von mindestens 400 Stunden nachweisen.
- Option 3: Sie erhalten den direkten Hochschulzugang, wenn Sie einen Realabschluss und eine anerkannte, mindestens dreijährige Berufsausbildung nachweisen, welche mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert wurde. Im Rahmen dieses Hochschulzugangs ist eine Studienvereinbarung mit der jeweiligen Hochschule zu unterzeichnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
- aktueller Lebenslauf
- Zeugnis des höchsten Schulabschlusses (Kopie)
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (Kopie)
- Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (Kopie)
Sollte die Prüfung der Voraussetzungen ergeben, dass eine Hochschulzugangsprüfung absolviert werden muss, werden Sie gebeten, weitere Unterlagen einzureichen:
- letztes Schulzeugnis (amtlich beglaubigte Kopie)
- Zeugnisse der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
- vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
- Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang
Motivationsschreiben Bei einem Hochschulzugang über die Option 3 (Mittlere Reife + mindestens dreijährige Berufsausbildung mit Note 2,5 oder besser) ist bei der Einschreibung eine Studienvereinbarung mit der Hochschule zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Hochschule.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen keine Kosten an.
Im Falle einer Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Treten Sie nach erfolgter Zulassung von der Prüfung zurück, werden Ihnen 150 Euro erstattet (50 Euro Stornogebühren werden einbehalten).
Welche Fristen muss ich beachten?
Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden.
Im Falle einer Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung muss der Antrag für die Hochschulzugangsprüfung bis zum 15.02. beziehungsweise 15.08. jeden Jahres an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet. In Ausnahmefällen, falls beispielsweise andere Behörden eingebunden werden müssen, kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Wichtiges im Überblick
Frankfurt University of Applied Sciences
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können.
Philipps-Universität Marburg
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Hochschule Fulda
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Hochschule Darmstadt
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Universität Kassel
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Hochschule RheinMain
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Justus-Liebig-Universität Gießen
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Technische Hochschule Mittelhessen
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Hochschule Geisenheim
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Technische Universität Darmstadt
Sie können online anfragen, ob Sie ohne schulische Hochschulreife und aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation zu einem Studium zugelassen werden können
Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Wiesenstraße 14,
35390 Gießen, Universitätsstadt
Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901
E-Mail: info@thm.de
Web: https://www.thm.de/site/
Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1,
65366 Geisenheim
Telefon: +49 6722 502-305
Fax: +49 6722 502-212
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
Web: https://www.hs-geisenheim.de
Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5,
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 16-26999
Fax: +49 6151 16-25082
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de
Web: https://www.tu-darmstadt.de
Studierendensekretariat der Universität Kassel
Mönchebergstraße 19,
34125 Kassel, documenta-Stadt
Moritzstraße 18,
34125 Kassel, documenta-Stadt
Telefon: +49 561 804-2205
E-Mail: studieren@uni-kassel.de
Web: https://www.uni-kassel.de
Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Schlossstraße 31,
63065 Offenbach am Main, St.
Telefon: +49 69 80059-201
E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de
Web: www.hfg-offenbach.de
Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1,
60318 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1533-0
Telefon: +49 69 1533-3666
Fax: +49 69 1533-2500
E-Mail: studienbuero@fra-uas.de
Web: https://www.frankfurt-university.de/
Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Goethestraße 58,
35390 Gießen, Universitätsstadt
Telefon: +49 641 99-16400
Fax: +49 641 99-12159
E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de
Web: https://www.uni-giessen.de
Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6,
60001 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 798-3838
Fax: +49 69 7982-8383
E-Mail: sli-web@uni-frankfurt.de
Web: https://www.uni-frankfurt.de
Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt
Biegenstraße 10,
35032 Marburg, Universitätsstadt
Telefon: +49 6421 28-22222
Telefon: +49 6421 28-20
Fax: +49 6421 28-22020
E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
E-Mail: info@uni-marburg.de
Web: https://www.uni-marburg.de
Studienbüro der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 9495-1560
Telefon: +49 611 9495-01
Telefon: +49 611 9495-1555
E-Mail: studieren@hs-rm.de
Web: https://www.hs-rm.de/de/
Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123,
36037 Fulda
Leipziger Straße 123,
36037 Fulda
Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420
Fax: +49 661 9640-1229
E-Mail: infothek@hs-fulda.de
Web: https://www.hs-fulda.de/
Rechtsgrundlage
- Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- § 60 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)