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Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Landkreis Hochtaunuskreis

An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (NICHT an den Hochtaunuskreis).

    Sind Sie jedoch Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld entweder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt bei der Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises stellen.

    Landkreis Hochtaunuskreis

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Wichtiges im Überblick

    Wohngeld: Antrag auf Lastenzuschuss Formular

    Wohngeld: Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer

    Zum Onlinedienst

    Wohngeld: Antrag auf Mietzuschuss Formular

    Antrag auf Mietzuschuss Formular

    Zum Onlinedienst


    Hochtaunuskreis - Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Telefon: 06172 999-0
    Fax: 06172 999769813
    E-Mail: Bildung_und_Teilhabe-50.60@hochtaunuskreis.de
    E-Mail: wohngeld@hochtaunuskreis.de
    E-Mail: uvg@hochtaunuskreis.de
    E-Mail: ausbildungsfoerderung@hochtaunuskreis.de
    Web: https://www.hochtaunuskreis.de

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    Rechtsgrundlage
    Was sollte ich noch wissen?