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Werkstattkarte erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

Zuständige Stelle

Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre

Unterstützende Institutionen

Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.
 

Wichtiges im Überblick

Werkstattkarte

Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.

Zum Onlinedienst


TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

Rüdesheimer Straße 119 ,
64285 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 800 272727-0
Fax: +49 6151 600-654
E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de
Web: https://www.tueh.de/

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Rechtsgrundlage
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