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Wahlhelfer

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Wichtiges im Überblick

Wahlhelferinnen/Wahlhelfer - Anmeldung zum Wahldienst

Die Stadt Friedrichsdorf ist für die anstehende Wahl wieder auf die ehrenamtliche Hilfe für ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

 

Es werden für 16 Wahllokale und sieben Briefwahlvorstände noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und das Wahlrecht besitzen.

 

Wenn Sie das Ehrenamt übernehmen möchten, dann melden Sie sich direkt online.

Zum Onlinedienst


Wahlamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1348
Telefon: 06172 731-1253
E-Mail: wahlamt@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage
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