Vierteljahresdaten der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte - Daten übermitteln
Leistungsbeschreibung
Grundgesamtheit
Kaufmännisch buchende öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) die dem Sektor Staat zugerechnet werden.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Erhebung der Daten erfolgt vierteljährlich.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Erhebung der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) werden die Einheiten mit einem im Vergleich zur jährlichen Erhebung (Jahresabschlussstatistik) reduzierten Erhebungskatalog befragt. Dieser umfasst einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge, Aufwendungen), Zuweisungen und Zuschüsse, ausgewählte Positionen des Anlagevermögens, ausgewählte Schuldenmerkmale und finanzielle Transaktionen.
Die Erhebung der Finanzen liefert statistische Informationen, die auch zur effizienten Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene notwendig sind. Die Daten bilden zusammen mit den Ergebnissen der übrigen Finanz- und Personalstatistiken die Grundlage für die umfassende Darstellung des Staatssektors und dienen der Berechnung zentraler volkswirtschaftlicher Kennzahlen.
Nutzerbedarf
Nutzerinnen und Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Hochschulen, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzerinnen und Nutzer /private Nutzerinnen und Nutzer.
Verfahrensablauf
Alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.
Die Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Schreiben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Statistische Landesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Herausgebende Stelle
Hessisches Statistisches Landesamt
Wichtiges im Überblick
Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
Hessisches Statistisches Landesamt - STATISTIK HESSEN
Rheinstraße 35/37,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3802-802
E-Mail: info@statistik.hessen.de
Web: https://statistik.hessen.de/
Rechtsgrundlage
- § 3 Absatz 6 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) - Statistik der Ausgaben und Einnahmen
- § 5 Satz 1 Nummer 3 und 4 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) - Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
- Bundesstatistikgesetz (BStatG)