Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
- Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht
An wen muss ich mich wenden?
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Zuständige Stelle
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
- Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
- Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
- Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
- Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
- Bestandene praktische Prüfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
- Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
- Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
- Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart – O –
- Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wichtiges im Überblick
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 1–3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 12-3100
Fax: +49 611 327648701
Fax: +49 611 327642222
Fax: +49 611 327648702
Fax: +49 611 327642223
E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: lap@rpda.hessen.de
E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de
Rechtsgrundlage
- Artikel 9 der Verordnung zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifizierungen von Piloten
- Technical Implementation Procedures - Licensing (TIP-L)