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Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Leistungsbeschreibung

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

Welche Gebühren fallen an?

Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Wichtiges im Überblick


Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Wilhelminenstraße 1-3 ,
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-6846
Fax: +49 6151 12-6498
E-Mail: Veterinaerdezernat@rpda.hessen.de


Straßenverkehrsbehörde

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1217
Telefon: 06172 731-1298
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage