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Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern; Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Genehmigungspflicht ist, dass dem Dienstleistungserbringer der o.g. Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den o.g. Ländern bekannt ist oder er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei

Wichtiges im Überblick


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Straße 29 - 35 ,
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-0
Fax: +49 6196 908-800
Web: http://www.bafa.de/bafa/de/index.html

Rechtsgrundlage