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Staatliche Anerkennung reglementierter Sozialberufe/Fachkräfte Soziale Arbeit beantragen (Inland)

Leistungsbeschreibung

Nachdem Sie einen Bachelor- oder Diplomabschluss an einer hessischen Hochschule in einem Studiengang der Sozialen Arbeit sowie eine Praxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert haben, können Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge an Ihrer Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft die Voraussetzungen. Wurden alle erforderlichen Leistungen nachweislich erbracht, wird Ihnen die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt.

Die Praxisphase kann je nach Hochschule studienintegriert oder im Anschluss an das Studium als Berufspraktikum abgeleistet werden.

Die Hochschulen beraten und begleiten ihre Studierenden, Absolventinnen und Absolventen während der Praxisphase.

Die staatliche Anerkennung steht für eine vertiefte Eignung und Befähigung zu eigenverantwortlicher Arbeit in allen Bereichen der sozialen Arbeit und Sozialverwaltung. Sie wird in der Berufspraxis als Einstellungs- und Vergütungskriterium relevant. Darüber hinaus bietet die staatliche Anerkennung einen öffentlich-rechtlichen Berufsschutz, indem sie die Verankerung in unterschiedlichen Rechtsgebieten regelt, zum Beispiel beim Dienst- und Datenschutzrecht.

Verfahrensablauf

  • Mit dem Antrag auf staatliche Anerkennung müssen der absolvierte Bachelor oder Diplomabschluss und das Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen sein
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Leistungen nachgewiesen worden sind, wird die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt

Voraussetzungen

  • Sie haben sich an Ihrer Hochschule über die Möglichkeit der Beantragung der staatlichen Anerkennung informiert oder im zuständigen Praxisreferat Ihrer Hochschule beraten lassen
  • Sie haben einen Bachelor oder Diplomabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule absolviert
  • Sie haben studienintegriert oder nach Beendigung Ihres Studiums ein Berufspraktikum nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert
  • Erfolgt das Berufspraktikum an Ihrer Hochschule postgradual, das heißt nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums, sollten Sie das Anerkennungspraktikum innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss abgeschlossen haben. Nach Abschluss des berufspraktischen Anerkennungsjahres findet ein Kolloquium an Ihrer Hochschule statt
  • Sie können durch Ihren Hochschulabschluss und Ihre Praxiserfahrungen nachweisen, dass Sie eine vertiefte Eignung und Befähigung zur selbstverantwortlichen Arbeit im Einsatzfeld soziale Arbeit und Sozialverwaltung besitzen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis eines Bachelor oder Diplomabschlusses in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule
  • Zeugnis der abgeschlossenen Berufspraxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes
  • Schriftliche Bestätigung der Teilnahme an der Praxisbegleitveranstaltung

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihres Fachbereichs über die jeweilige Antragsfrist.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen variiert die Bearbeitungszeit von Hochschule zu Hochschule.

Rechtsbehelf

Im Fall eines Nichtbestehens des Kolloquiums ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann schriftlich Widerspruch eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wichtiges im Überblick

Frankfurt University of Applied Sciences

Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen

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Universität Kassel

Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen

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Hochschule RheinMain

Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen

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Justus-Liebig-Universität Gießen

Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen

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Hochschule Fulda

Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen

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Hochschule Darmstadt

Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen

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Praxisreferat Soziale Arbeit der Frankfurt University of Applied Sciences

Nibelungenplatz 1,
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 1533-2811
E-Mail: praxisreferat_sozarb@fb4.fra-uas.de
Web: https://www.frankfurt-university.de/
Web: https://www.frankfurt-university.de/index.php?id=2161


Praxisreferat (Fachbereich Soziale Arbeit) der Hochschule Darmstadt

Adelungstraße 51,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-38820
Telefon: +49 6151 16-38698
E-Mail: praxisreferat.fbs@h-da.de
Web: https://sozarb.h-da.de/studium/rund-ums-studium/anerkennungsjahr


Institut für Kindheits- und Schulpädagogik - FB03 - Sozial- und Kulturwissenschaften

Karl-Glöckner-Str. 21B,
35394 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 99-16400
Telefon: +49 641 99-24196
E-Mail: simone.dumpies@erziehung.uni-giessen.de
Web: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/elementarbildung/abteilungen/kindheit/staatliche-anerkennung


Dekanat Sozialwesen der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 9495-1301
Telefon: +49 611 9495-01
Telefon: +49 611 9495-1555
E-Mail: dekanat-sw@hs-rm.de
Web: https://www.hs-rm.de/de/fachbereiche/sozialwesen/leitung-und-organisation#dekanat-1446


Praxisreferat der Hochschule Fulda (Fachbereich Sozialwesen)

Leipziger Straße 123,
36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-209
Telefon: +49 661 9640-2425
Web: https://www.hs-fulda.de/sozialwesen/praxisreferat

Rechtsgrundlage