Staatliche Anerkennung reglementierter Sozialberufe/Fachkräfte Soziale Arbeit beantragen (Inland)
Leistungsbeschreibung
Nachdem Sie einen Bachelor- oder Diplomabschluss an einer hessischen Hochschule in einem Studiengang der Sozialen Arbeit sowie eine Praxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert haben, können Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge an Ihrer Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft die Voraussetzungen. Wurden alle erforderlichen Leistungen nachweislich erbracht, wird Ihnen die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt.
Die Praxisphase kann je nach Hochschule studienintegriert oder im Anschluss an das Studium als Berufspraktikum abgeleistet werden.
Die Hochschulen beraten und begleiten ihre Studierenden, Absolventinnen und Absolventen während der Praxisphase.
Die staatliche Anerkennung steht für eine vertiefte Eignung und Befähigung zu eigenverantwortlicher Arbeit in allen Bereichen der sozialen Arbeit und Sozialverwaltung. Sie wird in der Berufspraxis als Einstellungs- und Vergütungskriterium relevant. Darüber hinaus bietet die staatliche Anerkennung einen öffentlich-rechtlichen Berufsschutz, indem sie die Verankerung in unterschiedlichen Rechtsgebieten regelt, zum Beispiel beim Dienst- und Datenschutzrecht.
Verfahrensablauf
- Mit dem Antrag auf staatliche Anerkennung müssen der absolvierte Bachelor oder Diplomabschluss und das Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen sein
- Sofern alle Voraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Leistungen nachgewiesen worden sind, wird die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt
Voraussetzungen
- Sie haben sich an Ihrer Hochschule über die Möglichkeit der Beantragung der staatlichen Anerkennung informiert oder im zuständigen Praxisreferat Ihrer Hochschule beraten lassen
- Sie haben einen Bachelor oder Diplomabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule absolviert
- Sie haben studienintegriert oder nach Beendigung Ihres Studiums ein Berufspraktikum nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert
- Erfolgt das Berufspraktikum an Ihrer Hochschule postgradual, das heißt nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums, sollten Sie das Anerkennungspraktikum innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss abgeschlossen haben. Nach Abschluss des berufspraktischen Anerkennungsjahres findet ein Kolloquium an Ihrer Hochschule statt
- Sie können durch Ihren Hochschulabschluss und Ihre Praxiserfahrungen nachweisen, dass Sie eine vertiefte Eignung und Befähigung zur selbstverantwortlichen Arbeit im Einsatzfeld soziale Arbeit und Sozialverwaltung besitzen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Identitätsnachweis
- Nachweis eines Bachelor oder Diplomabschlusses in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule
- Zeugnis der abgeschlossenen Berufspraxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes
- Schriftliche Bestätigung der Teilnahme an der Praxisbegleitveranstaltung
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihres Fachbereichs über die jeweilige Antragsfrist.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen variiert die Bearbeitungszeit von Hochschule zu Hochschule.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Im Fall eines Nichtbestehens des Kolloquiums ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann schriftlich Widerspruch eingereicht werden.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wichtiges im Überblick
Frankfurt University of Applied Sciences
Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen
Universität Kassel
Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen
Hochschule RheinMain
Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen
Justus-Liebig-Universität Gießen
Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen
Hochschule Fulda
Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen
Hochschule Darmstadt
Sie können für Ihren Studienabschluss in Bereich Soziale Arbeit an Ihrer Hochschule die staatliche Anerkennung online beantragen
Praxisreferat Soziale Arbeit der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1,
60318 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1533-2811
E-Mail: praxisreferat_sozarb@fb4.fra-uas.de
Web: https://www.frankfurt-university.de/
Web: https://www.frankfurt-university.de/index.php?id=2161
Praxisreferat (Fachbereich Soziale Arbeit) der Hochschule Darmstadt
Adelungstraße 51,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 16-38820
Telefon: +49 6151 16-38698
E-Mail: praxisreferat.fbs@h-da.de
Web: https://sozarb.h-da.de/studium/rund-ums-studium/anerkennungsjahr
Institut für Kindheits- und Schulpädagogik - FB03 - Sozial- und Kulturwissenschaften
Karl-Glöckner-Str. 21B,
35394 Gießen, Universitätsstadt
Telefon: +49 641 99-16400
Telefon: +49 641 99-24196
E-Mail: simone.dumpies@erziehung.uni-giessen.de
Web: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/elementarbildung/abteilungen/kindheit/staatliche-anerkennung
Dekanat Sozialwesen der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18,
65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 9495-1301
Telefon: +49 611 9495-01
Telefon: +49 611 9495-1555
E-Mail: dekanat-sw@hs-rm.de
Web: https://www.hs-rm.de/de/fachbereiche/sozialwesen/leitung-und-organisation#dekanat-1446
Praxisreferat der Hochschule Fulda (Fachbereich Sozialwesen)
Leipziger Straße 123,
36037 Fulda
Telefon: +49 661 9640-209
Telefon: +49 661 9640-2425
Web: https://www.hs-fulda.de/sozialwesen/praxisreferat