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Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderungkönnen spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Wichtiges im Überblick


Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Luisenplatz 10,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099
E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de
Web: https://kultus.hessen.de/

Rechtsgrundlage
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