Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderungkönnen spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Rechtsgrundlage
Wichtiges im Überblick
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Luisenplatz 10,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099
E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de
Web: https://kultus.hessen.de/