Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige kommunale Meldebehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der jeweiligen kommunalen Meldebehörde.
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Nachweise für das innerstaatliche öffentliche Interesse
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 425 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Anträge / Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Herausgebende Stelle
Dr. Laier, RL VII2
Wichtiges im Überblick
Einwohnermeldeamt
Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-1231
Telefon: 06172 731-1316
Telefon: 06172 731-1232
E-Mail: einwohnermeldeamt@friedrichsdorf.de