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Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

Leistungsbeschreibung

Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Gießen

Voraussetzungen

Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokumente, die die Auflösung bestätigen.

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Rechtsgrundlage

  • Aktuelle Tarifvereinbarungen
  • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wichtiges im Überblick

Antrag auf Löschung des Eintrags im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Löschung dieses Eintrags aus dem Berufsausbildungsverzeichnis (zum Beispiel bei Kündigung oder Vertragsauflösung).

 

Im Falle des Bestehens der Ausbildungsprüfung oder bei Ablauf des vertraglichen Ausbildungsendes ohne Prüfung ist kein Antrag auf Löschung erforderlich.

 

Das RP Gießen als zuständige Stelle prüft die nach dem BBiG relevanten Daten sowie Unterlagen und nimmt die Löschung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vor. Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen oder Nachforderungen von Unterlagen.

Zum Onlinedienst


Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Liebigstraße 14 - 16,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-0
E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de
Web: https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle

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