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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:

  • Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
  • Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.

Verfahrensablauf

Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.

Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Welche Gebühren fallen an?

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
  • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.

Unterstützende Institutionen

Deutsche Post Renten Service

Weiterführende Informationen

Wichtiges im Überblick

Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

Zum Formular


Einwohnermeldeamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1231
Telefon: 06172 731-1316
Telefon: 06172 731-1232
E-Mail: einwohnermeldeamt@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen