Landesblindengeld
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Welche Unterlagen werden benötigt?
•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
Wichtiges im Überblick
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Stellen Sie den Antrag auf Blindengeld online. Hierbei handelt es sich um Leistungen für behinderungsbedingte Mehraufwendungen von hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Ständeplatz 6-10 ,
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Fax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Web: www.lwv-hessen.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz
- Augenfachärztliche Bescheinigung