Skip to main content

Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

Was sollte ich noch wissen?

Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Wichtiges im Überblick


Ordnungsamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1298
Telefon: 06172 731-1217
E-Mail: ordnungsamt@friedrichsdorf.de