Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Verfahrensablauf
- Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsbehelf
Entfällt
Wichtiges im Überblick
Standesamt
Hugenottenstraße 55,
61381 Friedrichsdorf
Hugenottenstraße 57 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-1238
Telefon: 06172 731-1237
E-Mail: standesamt@friedrichsdorf.de



