Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
- Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
- Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
- Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
- Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
- Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
- Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
- Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste
Wichtiges im Überblick
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44 ,
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- § 28 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) - Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen