Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
- elektronische Antragsstellung möglich: ja
Weiterführende Informationen
Wichtiges im Überblick
Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie im Onlinedienst „ELiA-Online“ die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Mit ELiA-Online (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) können Sie Anträge für neue Anlagen erstellen, Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen. ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2604
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: abfallwirtschaft-wi@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-42.pdf
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2605
Fax: +49 611 3309-2446
E-Mail: bergaufsicht@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-44.pdf
Regierungspräsidium Darmstadt - Projektgruppe Windenergieanlagen
Wilhelminenstraße 1-3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 12-6369
E-Mail: PG-Windenergie-Da@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.2 - Immissionsschutz (Energie, Chemie, Abfall)
Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2449
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: Immissionsschutz-Wi@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-43-2.pdf
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)
Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 3309-2449
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: immissionsschutz-wi@rpda.hessen.de
E-Mail: Strahlenschutz-Wi@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-43-1.pdf



