Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Wichtiges im Überblick
Steuern
Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf
Telefon: 06172 731-1223
Telefon: 06172 731-1356
E-Mail: steuern@friedrichsdorf.de