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Hochwasser / Hochwasserschutz

Leistungsbeschreibung

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete

Wichtiges im Überblick


Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.2 - Oberflächengewässer

Kreuzberger Ring 17a + b,
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 3309-2602
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: oberflaechengewaesser-wi@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-f-41-2.pdf


Garten- und Tiefbauamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Was sollte ich noch wissen?