Gesamtschule
Leistungsbeschreibung
Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden.
Eine Gesamtschule kann eine Grundstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Schließt eine Gesamtschule mit der Sekundarstufe I ab, können die Schülerinnen und Schüler weiterführende Schulen besuchen.
Gesamtschulen in Hessen sind schulformbezogen (kooperative Gesamtschule - KGS) oder schulformübergreifend (integrierte Gesamtschule - IGS) organisiert.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
- ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Entfällt
Wichtiges im Überblick
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Luisenplatz 10,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: 0611 368-0
Fax: 0611 368-2099
E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de
Web: https://kultus.hessen.de/



