Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus.
Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
- Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
- Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Voraussetzungen
- Produkt muss nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes in Verkehr gebracht werden.
- Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Konformitätserklärung
- Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
- Produktliste
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Bemerkung: Das Medizinproduktrecht ist Bundesrecht, der Vollzug erfolgt in der Hoheit der jeweiligen Bundesländer. Daher ist die jeweilige Kostenver- oder Gebührenordnung des Bundeslands zur Anwendung zu bringen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 Woche bis 3 Wochen
Rechtsbehelf
Widerspruch nach VwVfG gegen Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung
Wichtiges im Überblick
Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 56 - Fachzentrum für Produktsicherheit u. Gefahrstoffe
Ludwig-Mond-Straße 33,
34121 Kassel, documenta-Stadt
Knorrstr. 34,
34134 Kassel, documenta-Stadt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: fachzentrum@rpks.hessen.de
Web: https://www.rp-kassel.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/produktsicherheit
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz
Leuschnerstr. 71,
34134 Kassel, documenta-Stadt
Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9,
36037 Fulda
Am Alten Stadtschloss 1,
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: arbeitsschutz@rpks.hessen.de
Web: https://www.rp-kassel.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/arbeitsschutz



