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Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Hersteller von In-vitro Diagnostika oder dessen Bevollmächtigter, können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
  3. Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
  4. Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Voraussetzungen

  • Produkt muss nach Artikel 5 Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/746 eines In-vitro Diagnostikums in Verkehr gebracht werden
  • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für In-vitro-Diagnostika stellen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Konformitätserklärung
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
  • Produktliste

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums.

Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.

Rechtsbehelf

Widerspruch nach VwVfG gegen die Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wichtiges im Überblick

Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte

Zum Onlinedienst


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 56 - Fachzentrum für Produktsicherheit u. Gefahrstoffe

Ludwig-Mond-Straße 33,
34121 Kassel, documenta-Stadt

Knorrstr. 34,
34134 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: 0561 106-0
E-Mail: fachzentrum@rpks.hessen.de
Web: https://www.rp-kassel.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/produktsicherheit


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz

Leuschnerstr. 71,
34134 Kassel, documenta-Stadt

Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9,
36037 Fulda

Am Alten Stadtschloss 1,
34117 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: 0561 106-0
E-Mail: arbeitsschutz@rpks.hessen.de
E-Mail: behoerdeninternerarbeitsschutz@rpks.hessen.de
Web: https://www.rp-kassel.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/arbeitsschutz

Rechtsgrundlage