Förderprogramm „Starkes Dorf+"
Leistungsbeschreibung
Mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:
- Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z.B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes, Fachberatung und -gutachten, Beratung zur Erstellung von Nutzungsvereinbarungen.
- Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Platzes oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
- Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge.
Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).
Jährlich stehen 600.000 Euro zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Förderanträge können nur online gestellt werden.
- Sie stellen online einen Förderantrag und fügen Angebote/Kostenvoranschläge für Positionen mit einer Gesamtsumme über 1.000 Euro brutto bei.
- Sie müssen die Förderzusage abwarten, bevor Sie Ihr Projekt starten dürfen.
- Sie rufen nach Bedarf die Fördermittel ab.
- Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.
An wen muss ich mich wenden?
Hessische Staatskanzlei
Voraussetzungen
- Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein
- Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt
- Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung
- Angebote/Kostenvoranschläge
- Genehmigungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Wichtiges im Überblick
Förderprogramm "Starkes Dorf+" der Hessischen Staatskanzlei
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen aus Hessens ländlichen Räumen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 7.500 Euro für Projekte und damit verbundene Prozesse beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.
Nachweis der Verwendung der Fördermittel
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1,
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666
Fax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Web: https://staatskanzlei.hessen.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei vom 19.03.2025
- Förderprogramm „STARKES DORF+“ - Merkblatt zu den Förderkriterien und Zielen