Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Leistungsbeschreibung
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:
- Pkw
- Lkw
- Motorrad
- Kraftomnibusse
- Anhänger
Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei:
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
- neue Zulassungspapiere und
- bei einem Kennzeichenwechsel neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Landkreis Hochtaunuskreis
- KFZ-Zulassungsbehörde - Änderung Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Alle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
- gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
- gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
Bei Anhängern außerdem:
- wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
- falls bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- falls bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung durch eine dritte Person:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
- gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
In Hessen entfällt im Bereich der Fahrzeugzulassung ein Widerspruchsverfahren. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist möglich.
Wichtiges im Überblick
Zulassungsbescheinigung ändern
Die Zulassungsbescheinigungen sind amtliche Urkunden die über Informationen wie die technischen Betriebsvoraussetzungen und Angabe der Halterinnnen und Halter von Kraftfahrzeugen enthält. Die Zulassungbescheinigung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen
Hattsteiner Allee 33,
61250 Usingen
Telefon: 06081 2031
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de
Hochtaunuskreis - BürgerInfoService
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de
Rechtsgrundlage
- § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)



