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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Landkreis Hochtaunuskreis

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • Dienstführerschein  oder Bescheinigung der Dienststelle  über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
  • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Wichtiges im Überblick


Hochtaunuskreis - Fahrerlaubnisbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de

Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?