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Exmatrikulation beantragen

Leistungsbeschreibung

Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der jeweiligen Hochschule beendet.

Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt.
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eingeschriebene Studentin beziehungsweise eingeschriebener Student an einer Hochschule sein.
  • Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
  • Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendenausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation innerhalb weniger Tage bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.

Rechtsbehelf

Im Falle einer Exmatrikulation von Amts wegen kann innerhalb von einem Monat nach Zugang der Exmatrikulation Widerspruch eingelegt werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wichtiges im Überblick

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Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

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64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

E-Mail: info@h-da.de
Web: https://www.h-da.de


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Wiesenstraße 14,
35390 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 309-0
Telefon: +49 641 309-2901
E-Mail: info@thm.de
Web: https://www.thm.de/site/


Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

Dürerstraße 10,
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 605008-0
Telefon: +49 69 605008-39
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Von-Lade-Straße 1,
65366 Geisenheim

Telefon: +49 6722 502-305
Fax: +49 6722 502-212
E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de
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64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 16-26999
Fax: +49 6151 16-25082
E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de
Web: https://www.tu-darmstadt.de


Studierendensekretariat der Universität Kassel

Mönchebergstraße 19,
34125 Kassel, documenta-Stadt

Moritzstraße 18,
34125 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: +49 561 804-2205
E-Mail: studieren@uni-kassel.de
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Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

Schlossstraße 31,
63065 Offenbach am Main, St.

Telefon: +49 69 80059-201
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Telefon: +49 69 1533-3666
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35032 Marburg, Universitätsstadt

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35032 Marburg, Universitätsstadt

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Fax: +49 6421 28-22020
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E-Mail: info@uni-marburg.de
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36037 Fulda

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36037 Fulda

Telefon: +49 661 9640-0
Telefon: +49 661 9640-1420
Fax: +49 661 9640-1229
E-Mail: infothek@hs-fulda.de
Web: https://www.hs-fulda.de/

Rechtsgrundlage