Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Darmstadt
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Anträge / Formulare
Wichtiges im Überblick
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
Gutleutstraße 114,
60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2714-0
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz