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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsbehelf

keine

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Anträge / Formulare

Wichtiges im Überblick


Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

Gutleutstraße 114,
60327 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 2714-0
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Web: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz

Rechtsgrundlage
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