Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Welche Unterlagen werden benötigt?
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Wichtiges im Überblick
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Heinrich-Hertz-Str. 5,
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Web: https://hlfgp.hessen.de/