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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
-    die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
 

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Voraussetzungen

  • Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen, 
  • Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Wichtiges im Überblick

Anzeige von Tätigkeiten mit Arzneimitteln nach § 67 AMG

Mit diesem Onlineantrag können gem. § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, Einrichtungen, Personen und Personenvereinigungen die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe und Gewebe vor der Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzeigen.

Zum Onlinedienst


Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

Heinrich-Hertz-Str. 5,
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 3279-1028
E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de
Web: https://hlfgp.hessen.de/

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen