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Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

  • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
  • Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
  • Brunnen
  • Geochemische Untersuchung
  • Geophysikalische Untersuchung
  • Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
  • Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
  • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
  • Kartierung (außer Basisbohrung)
  • Rohstofferkundungsbohrung
  • Sonstige Aufschlusszwecke
  • Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Verfahrensablauf

Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

    Wasser- und Bodenschutz

    Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Simone Maier

    Telefon: 06172/999-6419

    E-Mail: Simone.Maier@hochtaunuskreis.de

    Fax: 06172/999-6499

    Andreas Doleschal

    Telefon: 06172/999-6410

    E-Mail: Andreas.Doleschal@hochtaunuskreis.de

    Fax: 06172/999-6499

    Landkreis Hochtaunuskreis

    Zuständige Stelle

    Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Wichtiges im Überblick

    Brunnenantrag

    Zum Onlinedienst


    Wasser & Bodenschutz

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Telefon: 06172 999-0
    Fax: 06172 999-6499
    E-Mail: wbs@hochtaunuskreis.de
    Web: https://www.hochtaunuskreis.de

    Rechtsgrundlage