Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Wichtiges im Überblick
Organisationsplan, Stand: Januar 2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-2225
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
Web: https://wirtschaft.hessen.de/