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Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Voraussetzungen

Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Wichtiges im Überblick

Organisationsplan, Stand: Januar 2025

Zum Formular


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kaiser-Friedrich-Ring 75,
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-2225
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
Web: https://wirtschaft.hessen.de/

Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage