Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Bestandene Befähigungsüberprüfung
- Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung
- Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Wichtiges im Überblick
Pilotenlizenz
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 1–3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon: +49 6151 12-3100
Fax: +49 611 327648701
Fax: +49 611 327642222
Fax: +49 611 327648702
Fax: +49 611 327642223
E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: lap@rpda.hessen.de
E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de
Rechtsgrundlage
- § 7 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.725,FCL.740,FCL.720.A,FCL.720.H, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt