Einschulungsuntersuchung durchführen
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Verfahrensablauf
• Sie erhalten eine schriftliche Einladung mit Termin vom Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
• Sie erscheinen mit Ihrem Kind zum genannten Termin und bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
• Die Schulärztin oder der Schularzt untersucht Ihr Kind und bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
• Das Gesundheitsamt übermittelt der zuständigen Schule das Ergebnis der Untersuchung.
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Voraussetzungen
Ihr Kind ist zur Einschulung an einer Grundschule in Hessen angemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
- Impfausweis
- Bei vorhandenen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen: ärztliche oder therapeutische Berichte
- Bei Bedarf: Hilfsmittel Ihres Kindes, zum Beispiel Brille oder Hörgerät
Rechtsbehelf
Die schulärztliche Einschulungsuntersuchung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Es ist daher kein Rechtsbehelf möglich.



