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Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:

  • erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
  • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

In Hessen sind im Wasserbuch zusätzlich noch selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz hinterlegt.

Rechtsbehelf

  • ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
  • anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

Wichtiges im Überblick


Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.1 - Grundwasser

Wilhelminenstraße 1-3,
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefon: +49 6151 12-6022
Fax: +49 6151 12-5031
E-Mail: grundwasser-da@rpda.hessen.de

Zuständige Stelle
Rechtsgrundlage