Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Leistungsbeschreibung
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
An das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales.
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wichtiges im Überblick
Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen.
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Mit diesem Onlineantrag können Sie einen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis beantragen.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1,
60439 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1567-1
Fax: +49 611 327644883
E-Mail: havs-fra@havs-fra.hessen.de
Web: https://www.versorgungsamt-hessen.de
Rechtsgrundlage
- § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- § 228 Sozialgesetzbuch (SGB) IX