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Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr sich bei der Anhörung äußern

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, erhalten Sie ein Anschreiben mit der Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Mit dieser Anhörung haben Sie die Möglichkeit:

  • die Beschuldigung zu widerlegen
  • eine andere Täterin oder einen anderen Täter zu benennen, die oder der die Ordnungswidrigkeit begangen hat
  • persönliche Daten zu ändern, zum Beispiel Ihre Adresse

Sie sind nicht verpflichtet, die Anhörung zu nutzen.

Wenn Sie eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen haben, kann es sein, dass Sie mit dem Anschreiben auch gleich eine Bescheinigung über eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten. Wenn die Vorwürfe zutreffen, bezahlen Sie fristgerecht das Verwarnungsgeld.

Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten werden die Bußgeldbescheide erst nach der Anhörung beziehungsweise nach dem Fristende versendet. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie die Anhörung nutzen und bestätigen, dass der Vorwurf berechtigt ist.

Voraussetzungen

  • Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anhörungsbogen
  • gegebenenfalls Beweise, dass der Vorwurf nicht zutrifft

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Anschreiben zur Anhörung erhalten Sie eine Frist, innerhalb derer Sie antworten können, sofern Sie sich äußern möchten.

Rechtsbehelf

  • Gegen den nach der Anhörung erlassenen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.
  • Bei einer Anhörung handelt es sich nur um eine Stellungnahme von Ihnen, gegen die kein Rechtsbehelf vorgesehen ist.

Wichtiges im Überblick

OWIG Anhörung

Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf den jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden.

 

Hier können beispielsweise Beweisfotos aufgerufen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich in dem Verfahren zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten. Verwarngelder und Bußgelder können mit PayPal in der Online-Anhörung direkt bezahlt werden.“

 

Sorge, dass die Daten und Fotos für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen!

Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.

Zum Onlinedienst


Straßenverkehrsbehörde

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-15200
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@friedrichsdorf.de

Rechtsgrundlage