Skip to main content

Bebauungsplan

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
     

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Landkreis Hochtaunuskreis

An wen muss ich mich wenden?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
 

Wichtiges im Überblick


Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 ,
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Telefon: 06172 999-0
Fax: 06172 999-6399
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Web: https://www.hochtaunuskreis.de


Stadtplanungsamt

Hugenottenstraße 55 ,
61381 Friedrichsdorf

Telefon: 06172 731-1293
Telefon: 06172 731-1295
Telefon: 06172 731-1267
Telefon: 06172 731-1252