Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten eine selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf aufnehmen? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Voraussetzungen
- Sie haben die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs
oder - Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs bzw. zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. staatliche Anerkennung)
- Anschrift der Niederlassung
Was sollte ich noch wissen?
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.